Betreutes Wohnen für Mutter und Kind

Das Betreute Wohnprojekt für Mutter und Kind unterstützt junge Schwangere, junge Mütter und deren Kinder in schwierigen Lebenssituationen und fördert sie darin, ihre eigenen Vorstellungen von einem Leben mit Kind zu entwickeln.

Im Zentrum der pädagogischen Betreuung und Begleitung stehen die gezielte Förderung der Kindesentwicklung sowie der Mutter-Kind-Beziehung, die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Alltagsbewältigung, z.B. durch hauswirtschaftliche Anleitung.

In der stationären Jugendhilfeeinrichtung werden Schwangere und Mütter ab dem 15. Lebensjahr und deren Kinder in zwei Wohnformen (kleine Wohngemeinschaft und Einzelwohnungen) untergebracht. Es können insgesamt 16 Mütter und ihre Kinder aufgenommen werden. Über die Betreuung im Projekt hinaus kann sozialpädagogische Familien- und Betreuungshilfe durchgeführt werden (§§ 30 und 31 SGB VIII).

Zum Betreuten Wohnprojekt für Mutter und Kind gehören ein projekteigener Kinderladen mit spezifischer Raum- und Personalausstattung und ein zentraler Projekttreffpunkt mit Gruppenräumen-/ Angeboten für die jungen Mütter. Das Projekt arbeitet mit dem Bezugsbetreuungssystem und hat einen täglichen, persönlichen Nachtbereitschaftsdienst. Die Fachkräfte des Mutter-Kind-Projektes sind Erzieher:innen, Sozialpädagog:innen, Kinderkrankenpfleger:innen und Heilerziehungspfleger:innen.

Alle Wohnungen und der Kinderladen sind fußläufig vom Panke-Haus aus erreichbar. Im Panke-Haus ist die Leitung ansässig sowie der Treffpunkt für die jungen Mütter. Die Mütter können zudem an den hier angebotenen Familienbildungskursen sowie weiteren Angeboten teilnehmen.

Das Angebot richtet sich an schwangere Frauen und junge Mütter ab 15 Jahren, welche aufgrund ihrer Situation Betreuung benötigen (stationäre Unterbringung nach §19 SGB VIII). Kostenträger ist das auf Grundlage eines Trägervertrages im Einzelfall zuständige Jugendamt.

 

Wir bieten

  • Bezugsbetreuer:innensystem
  • gezielte Förderung der Kindesentwicklung und der Mutter-Kind-Beziehung
  • hauswirtschaftl. Anleitung und Schulung der Mütter und des anderen Elternteils
  • kontinuierliche Nachtbereitschaft
  • Klärung des Aufenthaltsstatus
  • Förderung der schulischen und beruflichen Entwicklung
  • Beratung und praktische Unterstützung bei der Suche nach eigenem Wohnraum

abgestufte Betreuungsintensität im Verlauf der stationären Unterbringung

  • Gruppenwohnform
  • Einzelwohnformen mit differenzierten Individualangeboten
  • ambulante, aufsuchende Hilfe (Leistungsbeschreibungen §§ 19,30,31 können angefordert werden)

 

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